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Mietersuche, nicht immer ganz einfach

Mietersuche

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Mietersuche, nicht immer ganz einfach

Die neue WEG-Novelle wird in vielen Gebäuden Änderungen nach sich ziehen, die auch für Vermieter interessant sind, anbei unser Blog:

Wohnungen als Anlage werden in unsicheren Zeiten für viele Menschen interessant, 30% Eigenmittel, der Rest auf Kredit, der über die Miete gezahlt wird. Bei den zu erwartenden Preissteigerungen im Immobilienbereich im Großraum Wien eine vernünftige Entscheidung.

Hier muss man jedoch auf die sogenannte „Mietzinsbildung“ aufpassen, die Miethöhe ist bei vielen Wohnungen gesetzlich geregelt, Hier ist einiges zu beachten. Unseren Blogeintrag
zum Mietrechtsgesetz finden Sie hier. Eine Altbauwohnung in den inneren Bezirken hat gesetzlich eine geringere Miethöhe, als eine Neubauwohnung z. B.: in Liesing.

Leider gibt es das Phänomen der Mietnomaden, wenn man auf einen hereinfällt  ist das sehr unangenehm. Eine Klage ist mit Kosten verbunden, ein Urteil bekommt man oft erst nach vielen Monaten und der dann erwirkte Exekutionstitel ist in den meisten Fällen auch wertlos, da uneinbringlich. Auch gibt es Menschen, die dieses „Spiel“ schon länger und bei verschiedenen Vermietern spielen. Bei einer Räumung hat mir der Gerichtsvollzieher sogar erklärt „den Herren kenne ich schon von einigen Terminen“….

Also Vorsicht bei der Mietersuche. Ganz wichtig ist der Blick auf den Meldezettel, hier sieht man die letzten beiden Adressen und wie lange der Mieter dort gemeldet war. Die Gehaltszettel sind leider immer öfter gefälscht, ein Anruf beim Arbeitgeber Datenschutzrechtlich problematisch. Im Zweifelsfall sollte man das schriftliche OK für einen Anruf bei der Hausverwaltung der letzten Wohnung bzw. beim Arbeitgeber einholen.

Auch ärgerlich sind falsche Angaben am Telefon, oder „Interessenten“, die trotz Bestätigung nicht zum Termin kommen.

Ihr Makler erledigt das gerne für Sie,

Wenn Sie eine Wohnung zu vermieten haben:
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Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
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Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

 

Nutzwertgutachten, Parifizierung , Wohnungseigentumsvertrag

Nutzwertgutachten, Parifizierung, Wohnungseigentumsvertrag

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Nutzwertgutachten, Parifizierung , Wohnungseigentumsvertrag.

Viele Menschen sehen bei einem Wohnungs/Reihenhaus/Doppelhauskauf zum ersten Mail in Ihrem Leben ein Nutzwertgutachten, einen Wohnungseigentumsvertrag oder lesen den Begriff Parifizierung. Ich versuche hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, es ist nicht so kompliziert.

Durch die Parifizierung oder Nutzwertberechnung wird im Österreichischen Wohnungseigentumsrecht das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer eines Hauses, an dem Wohnungseigentum begründet ist, untereinander bestimmt.

So stehts auf Wikipedia, und kurz gesagt stimmt das auch.

 

Hier nochmal ein wenig genauer:

 

Früher gab es im Grundbuch nur sogenanntes „ideelles Miteigentum“. Jeder der Miteigentümer einer Liegenschaft darf diese nach seinem Anteil nutzen, er ist nicht auf ein bestimmtes Objekt oder einen bestimmten Bereich beschränkt (d.h. jemand der zu 1/6-Anteil Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann die komplette Liegenschaft nutzen, muss sie sich aber mit 5 weiteren Eigentümern teilen). Das diese Lösung nicht ideal war, liegt auf der Hand.

Durch das Wohnungseigentumsgesetzes wurde daher die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Eigentumsanteile unveränderlich einem bestimmten Objekt der Liegenschaft zuzuordnen („verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung XY“), das kann ein Parkplatz, ein Kellerabteil oder eine Wohnung sein.

Natürlich gibt es aber Gemeinschaftsflächen und haben manche Teile eine höhere Qualität als andere. Man musste einen bestimmten Schlüssel finden, nach dem die Liegenschaft unter den Miteigentümern aufgeteilt wird.

Deshalb gibt es die Nutzwerte. Einfach gesagt, beschreibt ein Nutzwert den Nutzen, den ein Eigentümer aus einem Quadratmeter Wohnfläche ziehen kann. Ein Keller ist nicht mit der Wohnung vergleichbar, die Top Wohnung mit Terrasse im Dachgeschoss nicht mit der Souterain-Wohnung (oder auch nicht, wenn es keinen Lift gibt und das Dachgeschoß den 7. Stock darstellt).

 

Die Nutzwertberechnung geht davon aus, dass ein Quadratmeter einen Nutzwert darstellt. Aufgrund von Lage und Ausstattung werden dann Zu- und Abschläge gerechnet, sodass sich am Ende der Nutzwert ergibt. Die Nutzwerte zusammen genommen ergeben den Nenner des Anteiles, der Nutzwert der einzelnen Wohnung den Zähler. Ändern sich nun die Nutzwerte, so hat dies in erster Näherung keine Auswirkung auf die Größe meiner Wohnung, es sei denn die Größe oder Ausstattung gerade meiner Wohnung (z.B. weil ich eine vorhandene Terrasse zu einem weiteren Zimmer umgewandelt habe, oder ein Dachfläche zur Dachterrasse ausgebaut habe) führt zur Änderung der Nutzwerte auf der Liegenschaft.

Die Nutzwerte sind natürlich auch für die Eintragungen in Grundbuch entscheidend, Unseren Blogeintrag zum Grundbuch finden Sie hier:

Im Wohnungseigentumsvertrag stehen die rechtlichen Grundlagen der Partnerschaft der einzelnen Miteigentümer zueinander. Rechte, Pflichte, ob z.B.: die Fenster Sache jedes Eigentümers sind, wie Gemeinschaftsflächen genutzt werden dürfen…

Hier der Link zu unserem Beitrag zur aktuelle WEG-Novelle:

Ich hoffe, Sie kennen sich jetzt ein wenig mehr aus, einzelne Punkte und deren Auswirkungen werden wir hier künftig noch genauer erläutern.

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Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff