Wann gilt welcher Mietzins?
Wann gilt welcher Mietzins?
Die sogenannte Mietzinsbildung in Österreich ist eine recht komplizierte Sache.
Man muss einige Dinge unterscheiden und bedenken, vielen Vermietern ist das nicht bewusst.
Die erste Frage ist, befindet sich mein Objekt im MRG (vgl. https://www.steinhoff-immobilien.at/das-mietrechtsgesetz-mrg-und-seine-anwendungsbereiche/ )
Das ist noch relativ einfach, befindet es sich in einem Objekt mit weniger als 3 zu vermietenden Einheiten, befindet es sich nicht im MRG und unterliegt damit nur den Bestimmungen des ABGB und der Mietzins ist frei verhandelbar.
Bei anderen Objekten wird es etwa komplizierter.
Ist ein Haus nach 1945 errichtet und war nicht gefördert, dann ist es normalen im „freien Mietzins“. Achtung, nur weil eine Förderung nicht mehr im Grundbuch steht bzw. getilgt wurde, gedeutet das nicht automatisch den „Freien“.
Wurde ein Gebäude nach dem 30.06.1953 errichtet und gefördert, dann unterliegt es dem Vollanwendungsbereich und damit dem Richtwert (außer es handelt sich um Wohnungseigentum). Selbst bei Wohnungseigentum gibt es aber nicht sicher. Grob kann man sagen, „einmal gefördert, immer gefördert“. Aber wir sind in Österreich, natürlich gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel die 2 Rückzahlungsbegünstigungsgesetze, wenn danach zurückgezahlt wurde, kann sogar ein Haus mit Genehmigung von vor 1945 im Freien Sein, ein sogenannter „Kriegswiederaufbau“, der gefördert war und begünstigt zurückgezahlt wurde. Hier kann es auch darauf ankommen, ob die Zerstörung zB durch eine Bombe diese Wohnung betroffen hat oder nicht. Da gibt es Unterschiede bei Nachbarwohnungen. Auch kann es natürlich sein, dass im Zuge des Wiederaufbaus neue Wohnungen dazu gebaut wurden, die sind dann meist im „Angemessenem“ Mietzins. Auskunft darüber wie und wann gefördert wurde, gibt das Wirtschaftsministerium. Dort erfährt man auch, ob es eine „begünstigte Rückzahlung“ nach einem der Rückzahlungsbegünstigungsgesetze gab. Die richtigen Schlüsse daraus muss man aber selber ziehen.
Alles nicht so einfach, den wenn wiederrum eine Wohnung nach der Wiener Wohnaktion gefördert war, ist alles geschriebene egal und wir sind im freien Mietzins….
Passend mein Blogbeitrag zum MRG
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Ich hoffe, Sie kennen sich jetzt ein wenig mehr aus.
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Ich freue mich von Ihnen zu hören Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff