Wert Wohnung Salitergasse Perchtoldsdorf

Wert Wohnung Salitergasse Perchtoldsdorf

Was ist meine Wohnung in der Salitergasse wert

Wieviel ist meine Wohnung in der Salitergasse wert

Preise auf willhaben und co sind oft Wünsche und spiegeln die Realität nicht, darum sehe ich ins Grundbuch, um welche Summen wirklich verkauft wurde

Wohnungen in der Salitergasse kosten ca. € 3.030.-/m², laut den Daten des österreichischen Grundbuchs.

Natürlich kommt es auf die Lage, hört man die Bahn, Balkon, Loggia, Zustand… an, ich sehe mir gerne Ihre Wohnung an und mache eine Individuelle Bewertung, diese ist Kostenlos

Haben Sie eine spezielle Frage, fragen Sie unverbindlich an unter

office@steinhoff-immobilien.at

Ich hoffe, Sie kennen sich jetzt ein wenig mehr aus.

Wenn Sie zu Immobilien Fragen haben:
zögern Sie nicht und melden Sie sich ganz einfach bei mir unter
+43 664 3848120 oder
office@steinhoff-immobilien.at

Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
Wertermittlung und beim Verkauf und der Vermietung besonders hilfreich sein.

Ich freue mich von Ihnen zu hören Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

 

Immobilienpreise in Breitenfurt

Was kosten Grundstücke in Breitenfurt

Grundstückspreise in Breitenfurt

Was ist mein Grundstück in Breitenfurt wert

Preise auf willhaben und co sind oft Wünsche und spiegeln die Realität nicht, darum sehe ich ins Grundbuch, um welche Summen wirklich verkauft wurde

Grundstücke in Breitenfurt kosten ca. € 350.-/m², laut den Daten des österreichischen Grundbuchs.

Ihr Haus sehe ich mir gerne an und mache eine Individuelle Bewertung, diese ist Kostenlos

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Wert Wohnung Aspettensiedlung Perchtoldsdorf

Wert Wohnung Aspettensiedlung Perchtoldsdorf

Was ist meine Wohnung in der Aspettensiedlung wert

Wieviel ist meine Wohnung in der Aspettensiedlung wert

Preise auf willhaben und co sind oft Wünsche und spiegeln die Realität nicht, darum sehe ich ins Grundbuch, um welche Summen wirklich verkauft wurde

Wohnungen in der Aspettensiedlung kosten ca. € 3.050.-/m², laut den Daten des österreichischen Grundbuchs.

Natürlich kommt es auf die Lage, hört man die Bahn, Balkon, Loggia, Zustand… an, ich sehe mir gerne Ihre Wohnung an und mache eine Individuelle Bewertung, diese ist Kostenlos

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Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
Wertermittlung und beim Verkauf und der Vermietung besonders hilfreich sein.

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Immobilienpreise in Kaltenleutgeben

Was kosten Grundstücke in Kaltenleutgeben

Grundstückspreise in Kaltenleutgeben

Was ist mein Grundstück in Kaltenleutgeben wert

Preise auf willhaben und co sind oft Wünsche und spiegeln die Realität nicht, darum sehe ich ins Grundbuch, um welche Summen wirklich verkauft wurde

Grundstücke in Kaltenleutgeben kosten ca. € 350.-/m², laut den Daten des österreichischen Grundbuchs.

Ihr Haus sehe ich mir gerne an und mache eine Individuelle Bewertung, diese ist Kostenlos

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Immobilienpreise in Sittendorf/Sulz im Wienerwald

Was kosten Grundstücke im Bereich Sulz im Wienerwald und Sittendorf?

Grundstückspreise in Sulz im Wienerwald und Sittendorf

Preise auf willhaben und co sind oft Wünsche und spiegeln die Realität nicht, darum sehe ich ins Grundbuch, um welche Summen wirklich verkauft wurde

Grundstücke in diesem Bereich kosten ca. € 350.-/m², laut den Daten des österreichischen Grundbuchs.

Ihr Haus sehe ich mir gerne an und mache eine Individuelle Bewertung, diese ist Kostenlos

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Änderungen für Vermieter mit 01.01.2026

Ab 2026 greift die österreichische Bundesregierung mit einem beschlossenen Mietpaket in den bisher weitgehend ungeregelten privaten Mietwohnungsmarkt ein mit dem Ziel die Teuerung zu bekämpfen.
Das MRG war bis jetzt schon kompliziert genug, hier versuche ich die Grundzüge zu erklären:
https://www.steinhoff-immobilien.at/das-mietrechtsgesetz-mrg-und-seine-anwendungsbereiche/

Zentrale Maßnahmen sind die Begrenzung von Mietsteigerungen (maximal einmal jährlich) und eine Verlängerung der Mindestbefristung für neue Verträge auf fünf Jahre.

Die wichtigsten Details des Mietpakets:
  • Mietpreisbremse im freien Bereich: Ab 2026 darf die Miete nur einmal jährlich erhöht werden. Liegt die Inflation über 3 %, darf der darüber hinausgehende Teil nur zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.
  • Geregelter Bereich (Richtwert/Kategorie): Die Mietpreisbremse wird verlängert. Die Erhöhung ist 2026 auf maximal 1 % und 2027 auf 2 % begrenzt. Ab 2028 sollen hier dieselben Regeln wie im ungeregelten Bereich gelten.
  • Mindestbefristung: Für neue oder erneuerte Mietverträge gilt ab 1. Jänner 2026 eine Mindestbefristung von fünf statt bisher drei Jahren.
  • Ausnahmen: Kleinvermieter, die nicht gewerblich tätig sind, können weiterhin Verträge mit einer kürzeren Laufzeit von drei Jahren abschließen.

Ich sehe diese Punkte schon auch problematisch für private Vermieter, oft wurden Wohnungen als Vorsorge auf Kredit gekauft, wenn die Zinsen steigen, zahlt die Rechnung dann rein der Vermieter. Auch wird Bauaktivität dadurch weniger attraktiv, schlecht für den Arbeitsmarkt und langfristig werden erst recht wieder zu wenig Wohnungen vorhanden sein.

Aber, wann gilt überhaupt welcher Mietzins? Diese und andere spannende Fragen beantworte ich im Blog:

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Worüber kann in einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden?

Worüber kann in einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden?

 

Als Eigentümer einer Wohnung hat man auch Miteigentum an den Gemeinschaftsflächen einer Wohnhausanlage, und man sollte seine Interessen an diesen Teilen auch wahren. Bei den jährlichen Sitzungen der Hausgemeinschaft wird über Sanierungen, Änderungen, Umbauten,… abgestimmt, siehe meinen Blog über die neue WEG Novelle 2022.

 

Leider kommen oft nur sehr wenige Miteigentümer, wodurch sinnvolle Sanierungen mitunter auf die lange Bank geschoben werden. Aber der Reihe nach, worüber wird bei einer Eigentümerversammlung eigentlich abgestimmt?

Beschlüsse können zu Maßnahmen der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung getroffen werden.

Zur ordentlichen Verwaltung zählen:

• Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft;
• Bauliche Veränderungen an allgemeinen Teilen, die nicht über den Zweck der Erhaltung hinausgehen;
• Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Eigentumsobjekt;
• Bildung einer angemessenen Rücklage;
• Darlehen aufnehmen, um Maßnahmen zur Erhaltung zu finanzieren, die nicht regelmäßig anfallen;
• Die Liegenschaft versichern;
• Den Verwalter bestellen und kündigen;
• Eigentümervertreter bestellen und abberufen;
• Hausordnung erlassen und ändern;
• Das Vermieten und Kündigen allgemeiner Teile an Personen, die keine Wohnungseigentümer sind;
• Energieausweis erstellen und aufbewahren.

 

Als außerordentlichen Verwaltung, die mit einer Mehrheit beschlossen werden kann, gilt:

• Nützliche Verbesserungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft
• Sonstige über die Erhaltung hinausgehende Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, sofern diese über die ordentliche Verwaltung hinausgehen.

 

Sprich alles, was die Liegenschaft betrifft. Oft höre ich auch, dass die Eigentümer mit der Verwaltung unzufrieden sind, hier lohnt sich der Vergleich und das – unverbindliche – Gespräch mit anderen Verwaltern. Ich habe Verwaltungen mit denen ich seit Jahren vertrauensvoll und gut Zusammenarbeite, ich empfehle diese gerne weiter.

 

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Besuchen Sie andere Themen in meinem Blog:

 

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Wann gilt welcher Mietzins?

Wann gilt welcher Mietzins?

Die sogenannte Mietzinsbildung in Österreich ist eine recht komplizierte Sache.

Man muss einige Dinge unterscheiden und bedenken, vielen Vermietern ist das nicht bewusst.

Die erste Frage ist, befindet sich mein Objekt im MRG (vgl. https://www.steinhoff-immobilien.at/das-mietrechtsgesetz-mrg-und-seine-anwendungsbereiche/ )

Das ist noch relativ einfach, befindet es sich in einem Objekt mit weniger als 3 zu vermietenden Einheiten, befindet es sich nicht im MRG und unterliegt damit nur den Bestimmungen des ABGB und der Mietzins ist frei verhandelbar.

Bei anderen Objekten wird es etwa komplizierter.

Ist ein Haus nach 1945 errichtet und war nicht gefördert, dann ist es normalen im „freien Mietzins“. Achtung, nur weil eine Förderung nicht mehr im Grundbuch steht bzw. getilgt wurde, gedeutet das nicht automatisch den „Freien“.

Wurde ein Gebäude nach dem 30.06.1953 errichtet und gefördert, dann unterliegt es dem Vollanwendungsbereich und damit dem Richtwert (außer es handelt sich um Wohnungseigentum). Selbst bei Wohnungseigentum gibt es aber nicht sicher. Grob kann man sagen, „einmal gefördert, immer gefördert“.  Aber wir sind in Österreich, natürlich gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel die 2 Rückzahlungsbegünstigungsgesetze, wenn danach zurückgezahlt wurde, kann sogar ein Haus mit Genehmigung von vor 1945 im Freien Sein, ein sogenannter „Kriegswiederaufbau“, der gefördert war und begünstigt zurückgezahlt wurde. Hier kann es auch darauf ankommen, ob die Zerstörung zB durch eine Bombe diese Wohnung betroffen hat oder nicht. Da gibt es Unterschiede bei Nachbarwohnungen. Auch kann es natürlich sein, dass im Zuge des Wiederaufbaus neue Wohnungen dazu gebaut wurden, die sind dann meist im „Angemessenem“ Mietzins. Auskunft darüber wie und wann gefördert wurde, gibt das Wirtschaftsministerium. Dort erfährt man auch, ob es eine „begünstigte Rückzahlung“ nach einem der Rückzahlungsbegünstigungsgesetze gab. Die richtigen Schlüsse daraus muss man aber selber ziehen.

Alles nicht so einfach, den wenn wiederrum eine Wohnung nach der Wiener Wohnaktion gefördert war, ist alles geschriebene egal und wir sind im freien Mietzins….

 

Passend mein Blogbeitrag zum MRG

 

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Wohnungseigentum im Verkauf, worauf achten?

Wohnungseigentum im Verkauf, worauf achten?

Zuerst benötigt man einige Unterlagen, wie den aktuellen Grundbuchauszug (bekommen Sie bei Gericht oder auch Online), die Baugenehmigung, den Flächenwidmungsplan, die Fertigstellungsanzeige, den Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Bk-Abrechnung- und Vorschau sowie die Protokolle der letzten Sitzung der Hausgemeinschaft.

Einige dieser Dinge bekommen Sie über die Verwaltung, andere bei der zuständigen Behörde zB in Wien bei der MA37. Dafür benötigen Sie einen Grundbuchauszug, der nicht älter als 3 Monate ist, und, so Sie nicht Eigentümer sind, eine Vollmacht.

Auch ist es Ratsam bei den zuständigen Stellen nachzufragen, ob es eine Wohnbauförderung gab und wenn ja, ob vom Land oder Bund nach welchen gesetzlichen Grundlagen diese damals erfolgt ist. Es ist auch zu klären, ob diese „begünstigt“ oder normal zurückgezahlt wurde, das hat massive Auswirkungen auf eine Vermietbarkeit und muss dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden.Nur weil davon im Grundbuch nichts mehr steht, bedeutet das leider keine Sicherheit.

Sollte Sie noch nicht getilgt sein, wird es ein Veräußerungsverbot des Darlehenesgeber (Bund oder Land) geben, mit dieser Stelle ist jedenfalls auch Kontakt aufzunehmen.

Zu guter letzt muss ein Energieausweis erstellt werden, bei Wohungseigentum ist die Chance hoch, dass die Verwaltung einen hat.

Viele Begriffe, die Sie aber in anderen Blogbeiträgen von mir erklärt bekommen.

Die Unterlagen müssen dann überprüft werden, im Grundbuch finden sich oft unerwartete Überraschungen, auch können in den Protokollen der Verwaltung oder in den Bebauungsbestimmungen Fragen auftauchen, die man klären sollte, bevor ein Interessent fragt und dann vielleicht verunsichert abwinkt. Besser zuerst ordentlich recherchieren und dann stressfrei verkaufen.

Dann muss man natürlich den Wert ermitteln, hier ist es wenig ratsam auf den Plattformen nachzulesen, die Preise dort sind oft Wünsche und unrealisierbar. ich habe ein Programm in dem ich sehe, wie lange ein Objekt von wie vielen Anbietern am Markt ist, das ist teilweise schon sehr verwunderlich.

Sinnvoller ist es im Grundbuch die Preise der letzten Monate zu recherchiere, ohne entsprechende Programme etwas mühsam, aber machbar. Ich habe ein Programm, das zeigt mir bei Adresse xy alle Verkäufe in einem von uns zu bestimmenden Zeitpunkt. So kann man sich ein Bild machen, bei mir oder anderen Immo-Profis kommt die Erfahrung noch hinzu.

Passend zum Thema mein Blogbeitrag zum Thema Kaufvertrag

https://www.steinhoff-immobilien.at/der-kaufvertrag-wie-laeuft-das-ab-welche-schritte-sind-zu-setzen/

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Sollte man jetzt eine Immobilie kaufen ?

Sollte man jetzt eine Immobilie kaufen?

Der Immobilienmarkt hat sich in den letzten beiden Jahren gewandelt.
Das geänderte Umfeld lässt Häuser und Wohnungen länger am Markt, während auch mehr Objekte auf den Markt kommen.
Ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt zu kaufen?

Die Situation:

Gestiegene Zinsen, strengere Kreditvergaberegeln und die noch immer hohen Preise haben den Traum vieler Menschen von der eigenen Immobilie schwieriger gemacht.
Jedoch dieses Umfeld bietet auch Chancen für die Käufer.

Die große Euphorie bei Verkäufern ist sicherlich momentan vorbei. Kaufinteressenten haben wieder mehr Zeit das Traumobjekt genau zu prüfen, in den vergangenen Jahren war dafür schlicht oft keine Zeit.

Die Konsequenz:

Weil die Nachfrage zurückgegangen ist, kommen viele Objekte jetzt zu anderen Preisen auf den Markt, bzw. werden mit der Zeit im Preis reduziert. Deshalb ist verhandeln leichter geworden.

Auch die Rahmenbedingungen werden wieder freundlicher. Die Zinsen werden langsam wieder sinken, das ist in Fixzinskrediten auch bereits eingepreist.
Auch die strengen Kreditvergaberichtlinien werden früher oder später gelockert. Da dann jedoch die Nachfrage anspringen wird, spricht auch das für den Kauf jetzt.

Die Zukunft:

Es wird aktuell auch weniger gebaut, diese Objekte fehlen in 1-2 Jahren am Markt, Wien wächst ja weiterhin, also werden die Preise wieder anziehen. Das gilt auch für die Mieten und spricht damit auch für den Kauf einer Vorsorgewohnung. Günstiger wird es kaum noch.

Ich denke also, dass jetzt der richtige Moment ist eine Immobilie zu erwerben. Und das zu einem fairen Preis.

Im Nationalrat wurden am 20. März erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen.
Unter anderem die temporäre Streichung der Eintragungsgebühr in das Grundbuch, siehe mein Blogbeitrag:

https://www.steinhoff-immobilien.at/keine-eintragungsgebuehr-mehr-im-grundbuch-die-details/

Passend zum Thema mein Blogbeitrag zum Thema Kaufvertrag

https://www.steinhoff-immobilien.at/der-kaufvertrag-wie-laeuft-das-ab-welche-schritte-sind-zu-setzen/

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