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Erbschaft und Immobilien

Erbschaft und Immobilien

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Unter diesem Link können Sie einen weiterführenden Ratgeber anfordern!!

Immobilien erben

Immobilien und Erbschaft

Todesfälle in der Familie sind schwere Situationen und eine massive Belastung
für die Hinterbliebenen. Wenn dann noch hohe Vermögenswerte, wie
Immobilien, im Spiel sind, sollten Entscheidungen gut durchdacht und nur mit
Hilfe professioneller Beratung getroffen werden. Es wäre wohl nicht im Sinne
des Verstorbenen, wenn die Immobilie verschenkt wird. Genauso schade wäre es,
wenn die Erben oder die Erbengemeinschaft mit der Abwicklung überfordert
sind.

Immobilienerbschaft und Grundbuch

Als erstes ist ein Blick ins Grundbuch ratsam. In der Regel kann Ihnen dazu Ihr
Notar detaillierte Auskünfte geben. Kann und will einer der Erben das Objekt
zum Eigennutz haben, dann ist die Sache klar und einfach geregelt: das Objekt
wird geschätzt und die anderen Erben ausgezahlt. Derzeit sind in Österreich in
diesem Fall keine Steuern vorgesehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Schätzung sollte ein Sachverständiger übernehmen, weil es unter den Erben zu Streitigkeiten oder
Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Die Kosten einer Schätzung belaufen
sich im Schnitt bei ca. € 2.000,- und sind im Falle des Falles jeden Cent wert.

Informationen über das Grundbuch habe ich hier für Sie zusammengefasst.

Erbe verkaufen oder vermieten

Ob man eine geerbte Immobilie verkaufen oder lieber behalten und vermieten
soll ist nicht nur eine emotionale Frage. Die Antwort hängt auch davon ab, was
die Erben künftig mit dem Objekt vorhaben. Ist eine Wohnung oder ein Haus
vielleicht in einigen Jahren für ein Familienmitglied interessant, dann bietet sich
eine befristete Vermietung an. Hier ist einiges zu beachten. Unseren Blogeintrag
zum Mietrechtsgesetz finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit auch den Blogartikel zum Energieausweis und Elektrobefund

zu lesen. Diese können bei der Entscheidungsfindung helfen.

Mietzinsbildung, Altlasten, Sanierung

Auch die Mietzinsbildung ist oft nicht ganz klar und logisch. Wichtig ist eine
Überprüfung beim Ministerium, inwieweit alte Darlehen Auswirkungen auf die
Mietzinsbildung haben. Solche Aufgaben übernehmen auch wir gerne für Sie. Oft
ist überdies eine Sanierung des Objekts notwendig. Welche Schritte in diesem
Falle zu gehen sind, kann Ihnen ein Immobilienmakler erklären. Wir
Steinhoff Immobilien koordinieren z. B. auch die Maßnahmen mit Handwerkern, kümmern und um den
Energieausweis, den Mietvertrag und dann die Übergabe samt Ummeldungen.

Erbschaft verkaufen

Sollte die Entscheidung zum Verkauf gefällt werden ist ebenfalls eine objektive
Bewertung wichtig. Gerade bei Verlassenschaften sind viele Emotionen im Spiel,
die bei der Preisbestimmung zu falschen Schlüssen führen können. Ein Profi hilft
dabei, einen marktkonformen Verkaufspreis zu finden. Meist muss eine geerbte
Immobilie auch geräumt werden. Hier finden sich viele Erinnerungen, die den
Erben diese schmerzvolle Maßnahme erschweren. Für ein zügiges Erledigen
empfehlen wir sich aufzuteilen, was Ihnen wichtig und wert ist. Den Rest können
wir für Sie Räumen lassen.

Natürlich sind dann noch einige rechtliche Dinge zu klären, wie etwa die
Immobilienertragssteuer. Dazu finden Sie diesen Beitrag

Wir beraten Sie zu diesen Themen sehr gerne.

Wir haben auch einen ausführlichen Ratgeber zum Download für Sie:

steinhoff-immobilien.immowissen.org/immobilie-geerbt

Haben Sie weitere Fragen zum Erben einer Immobilie? Zögern Sie nicht, sondern
melden Sie sich ganz einfach bei mir unter +43 664 3848120 oder
office@steinhoff-immobilien.at

Als Immobilienmakler in den Bereichen Liesing und Mödling kenne ich diese
Bezirke wie meine Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich
Ihnen bei der Wertermittlung und beim Verkauf besonders hilfreich sein.
Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

Immobilienertragssteuer, was ist das?

Immobilienertragssteuer, was ist das?

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Oft sprechen potentielle Verkäufer von der Spekulationssteuer, wenn sie die
Immobilienertragsteuer meinen. Auch Wohnungseigentümer sind oft überrascht,
wenn sie erfahren, dass sie beim Verkauf die Immo-ESt. zahlen müssen. Darum
ist es wichtig, sich Expertenrat einzuholen. Die Immobilienertragssteuer hat die
alte Spekulationssteuer abgelöst und regelt die Besteuerung von
Immobilientransaktionen. Prinzipiell wird zwischen Immobilienvermögen „alt“
und Immobilienvermögen „neu“ unterschieden.

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office@steinhoff-immobilien.at

Immobilienertragsteuer Richtlinien:
Die wichtigste Regel ist zum Glück einfach zu merken: alle vor dem 31. März
2002 angeschafften Immobilien (es zählt der letzte entgeltliche Erwerb) gehören
zu Vermögen „alt“, alles danach zu Vermögen „neu“.

Den letzten entgeltlichen Erwerb finden Sie meist im Grundbuch, hier finden Sie                                                                                                                                                                                                  unsere Orientierungshilfe dazu.

Immobilienertragssteuer Berechnung:
Bei Vermögen „alt“ sind 4,2 % des Verkaufspreises fällig. Ein Beispiel: Sie
verkaufen eine Wohnung, zum Beispiel in Wien Liesing, welche Sie 1990 um
EUR 150.000,- gekauft haben, heute um EUR 250.000,- weiter. Nun hat der
Gewinn beim Vermögen „alt“ keine Auswirkungen. Sie müssen 4,2 % der EUR
250.000,- zahlen, in unserem Beispiel also EUR 10.500,-.

Anders verhält es sich, wenn Sie die Wohnung 2003 gekauft haben, dann gilt
Vermögen „neu“. In diesem Fall berechnen Sie den „Gewinn“, in unserem Fall
also EUR 100.000,-. Hiervon müssen Sie 30 % Immobilienertragssteuer zahlen,
also EUR 30.000,-

Immobilienertragsteuer umgehen?
Bei der Immobilienertragssteuer tricksen ist nicht empfehlenswert. Wir wären
nicht in Österreich, wenn es nicht einige Ausnahmen gäbe.

„Unsere Wohnung wird zu klein, muss ich für meine eigene Wohnung, mein Zuhause auch
Immobilienertragssteuer zahlen?“.
Nein, hier greift die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung

Die Immobilienertragssteuer entfällt, wenn Sie:
• die Immobilie vom Kauf bis zum Verkauf durchgehend mindestens 2
Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben
• oder das Objekt innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf
durchgehend 5 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde
• oder es sich um den Verkauf von Betriebsvermögen handelt.
Steinhoff Immobilien/Blogartikel „Immobilienertragsteuer“/28.5.2021

Der Gesetzgeber will die normale Familie nicht belasten. Auch Firmen, die Ihre
Geschäftsgrundlage mit dem Verkauf von Immobilien hat, sind befreit. Für diese
fallen dann sowieso Einkommenssteuern an.

Immobilienertragsteuer und Erbschaft
Wenn Sie ein Grundstück geerbt oder geschenkt bekommen haben, fällt keine
Immobilienertragsteuer an. Bei einem Verkauf gelten die gleichen Regeln, als
hätten Sie das Objekt schon immer besessen.

Wann die Großeltern tatsächlich gekauft haben, finden Sie sofort im Grundbuch:

Herstellerbefreiung
Sollten Sie das Objekt selbst hergestellt und innerhalb der letzten 10 Jahre nicht
vermietet haben, ist das Gebäude von der Immobilienertragssteuer befreit. Zu
beachten ist dabei jedoch, dass nur das Gebäude, nicht aber das Grundstück,
befreit ist.

Haben Sie weitere Fragen zur Immobilienertragssteuer?
Zögern Sie nicht und melden Sie sich ganz einfach bei mir unter
+43 664 3848120 oder
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Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
Wertermittlung und beim Verkauf besonders hilfreich sein.

Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff