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Weitervermietung nach Ablauf der Vertragslaufzeit, worauf achten?

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Viele Vermieter haben Angst Verträge mit Ihren Mietern zu verlängern, das Wort „Kettenmietvertrag“ geistert immer wieder durch den Raum. Viele Menschen haben Angst, ungewollt in ein unbefristetes Mietverhältnis zu kommen, was einen Verkauf sehr erschwert.
Da man nie wissen kann, was passiert, wollen sich viele Vermieter diese Option aber offen lassen, anbei eine Sätze zu der Thematik von unserem Partner, Rechtsanwalt Mag. Erhard Donhoffer:

Die Thematik der Kettenverträge stammt eigentlich aus dem Arbeitsrecht, wo Arbeitgeber durch die Aneinanderreihung von mehreren befristeten Verträgen die Anwendbarkeit von kündigungsrechtlichen Schutzvorschriften und (früher) der Abfertigung verhindern wollten. Diese Rechtsfigur hat sich der Oberste Gerichtshof in der Folge auch bei „Kettenmietverträgen“ zu Eigen gemacht. Früher war eine befristete Vermietung nur auf die Dauer von maximal 3 Jahren und insgesamt nicht mehr als 10 Jahre möglich, widrigenfalls ein unbefristetes Mietverhältnis vorlag. Die zugrunde liegenden Bestimmungen wurden (zuletzt mit der Wohnrechtsnovelle 2000) geändert und ist nun eine Befristung beliebig oft möglich, soweit die Mindestlaufzeit der (Einzel-) Verträge 3 Jahre nicht unterschreitet (so könnte ich eine Wohnung mit 10 3-Jahres-Verträge auch 30 Jahre lang vermieten, ohne dass ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht).

Die ganze Judikatur zu Kettenverträgen (egal in welchem Rechtsbereich) dient lediglich dazu, Umgehungsgeschäfte zu verunmöglichen. Wollen beide Parteien in Wirklichkeit einen unbefristeten Mietvertrag abschließen, der Vermieter jedoch gewisse einschränkende Rechtsfolgen eines unbefristeten Mietvertrages vermeiden und wird alleine aus diesem Grund ein (immer wieder verlängerter) befristeter Mietvertrag abgeschlossen, liegt (in einer idealisierten (Juristen-) Welt) dennoch ein unbefristetes Mietverhältnis vor (weil alleine darauf der Parteiwille gerichtet war).

Kleiner Tipp zum Schluss: Eine Befristung ist nur dann eine wirksame Befristung, wenn der Endtermin unbedingt ist. Dem Mieter muss also bereits bei Abschluss des Vertrages klar sein, wann das Mietverhältnis endet.

Beachten Sie auch unseren Blog zum MRG

 

 

und zur Mietersuche allgemein

 

 

 

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Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
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Immobilienverkauf, worauf muss ich achten?

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

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Immobilienverkauf, worauf achten?

 

Die Marktwertanalyse kann natürlich über Vergleiche im Internet, den Immobilienpreisspiegel der WKO oder Gespräche vor Ort erfolgen, sicherer ist aber im Grundbuch die Verkäufe der letzten Monate zu analysieren und so seine Schlüsse zu ziehen.

Naturgemäß ist das bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern einfacher, wenn die Nachbarwohnung um die Summe x verkauft wurde, ist das leichter zu bewerten als ein Einfamilienhaus. Im Grundbuch stehen aber keine Quadratmeter, sondern Anteile. Ohne Nutzwertgutachten und Wohnungseigentumsvertrag geht hier nichts.

Man sollte auch die letzten Protokolle und Vorausschau der Hausverwaltung organisieren, wenn gröbere Arbeiten anstehen die nicht durch die Rücklage gedeckt sind, mindert das natürlich den Wert.

Es handelt sich um ein Grundstück? Hier bestimmt die Verbaubarkeit neben der Lage den Preis:

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

Bei Einfamilienhäusern ist die Sache etwas schwieriger, wenn man da keine Erfahrungswerte hat wird es schwierig zu einem vernünftigen, marktkonformen Preis zu kommen. Wir helfen gerne weiter, nutzen Sie unser Bewertungstool:

Wenn Klarheit über den Verkaufspreis besteht, sollte man sich informieren, ob und ich welche Form der Immobilienertragssteuer man fällt, anbei unser Leitfaden.

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

Nachdem die rechtlichen Themen geklärt sind, suchen wir den Käufer. Über das Netzwerk ist die eine Möglichkeit, Inserate die andere. Gute Fotos sind ganz wichtig, bitte nicht mit dem Handy, einen Plan entweder bei der Baupolizei besorgen oder zeichnen (lassen) zahlt sich in jedem Fall aus.

Beim Energieausweis haben wir Partner und helfen Ihnen gerne, bitte lesen Sie hier nach:

Besichtigungstermine sind manchmal eine Herausforderung, der eine Interessent kommt trotz Bestätigung nicht, der nächste redet alles schlecht und weiß alles besser, behauptet steif und fest Dinge, die einfach nicht stimmen. Hier gilt es einen ruhigen Kopf zu behalten, sicherlich manchmal schwierig, vor Allem, wenn einen mit der Immobilie eine persönliche Geschichte verbindet.

Ist dann der richtige Kunde gefunden, geht´s nur mehr um den Vertrag. Den Vertragserrichter zahlt und bestimmt der Kunde. Kurz habe ich den Vertrag in diesem Beitrag angeschnitten, hier berate ich Sie gerne individuell:

Sie sehen, man muss einiges beachten, wir nehmen Ihnen diese Punkte gerne ab und kümmern uns um alles, von der Aufnahme mit Schätzung bis zur Vertragsabwicklung und der Auszahlung des Kaufpreises auf Ihr Konto.

Ein ausführlicher Ratgeber zum Thema wartet zum Download auf Sie:

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Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

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Unser Blog in der Bezirkszeitung!

Ihr Makler auf Rodaun in der Bezirkszeitung

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Fragen zu Immobilien und Miete gibt es viele, wir versuchen immer mehr davon aufzugreifen und zu beantworten.

Diesen Sommer hat mich Ernst-Georg Berger in der Bezirkszeitung Liesing zu einem Interview eingeladen und einen informativen und schönen Artikel über unseren neuen Immobilien-Blog geschrieben.

Ob die Verwirrungen des MRG, die Besonderheiten des Grundbuchs oder schwierige Themen wie Scheidung und Erbschaften, bei denen Immobilien dabei sind, ich versuche Fragen für interessierte Menschen zu beantworten.

Durch meine jahrelange Erfahrung in der Branche und die spezifische Kenntniss der Bezirke Liesing und Mödling kann ich auch bei Themen weiterhelfen, die es noch nicht in der Blog geschafft haben. Gerne nehme ich auch Ihre Anregungen auf und schreibe über ein Thema, dass Sie interessiert.

Der Blog soll Ihnen einen Mehrwert und Informationen rund um das Thema Immobilien geben, wenn Sie Fragen haben freue ich mich über Ihre E-Mail bzw. Ihren Anruf.

Lust auf MEHR? unter

https://epaper.meinbezirk.at/webreader/index.html?link=uDwVnAESVTa-wBtUnmxTSxU-1lBHrBVH

finden Sie den Bericht in der Bezirkszeitung Liesing

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Christian Steinhoff

 

Vom Wohntraum zum Eigenheim!

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Viele Menschen träumen von den eigenen 4 Wänden, Immobilienbesitz gibt in unsicheren Zeiten eine gewisse Sicherheit.

Was ist beim Immobilienkauf zu beachten?

Ob Ihnen ein Haus, eine Wohnung gefällt, für Ihre zwecke passt, die Lage für Sie die richtige ist, diese Fragen können nur Sie beantworten.

Ist die Traumimmobile dann gefunden, sind einige Dinge zu beachten. Zuerst sollte immer der Blick ins Grundbuch stehen, ein seriöser Makler wird Ihnen einen Auszug ohne Ihr Nachfragen zukommen lassen. Es wurden schon Objekte angeboten ohne dass klar war, wer eigentlich der Eigentümer ist.

Hier eine kleine Orientierungshilfe:

Ist es eine Wohnung, ein Reihen bzw. Doppelhaus haben Sie es vermutlich mit „parifiziertem“ Wohnungseigentum zu tun, der Wohnungseigentumsvertrag ist in jedem Fall anzusehen.

Und gleich passend dazu, unser Blog zur WEG-Novelle 2022

Marktrecherche werden Sie vermutlich betrieben haben, niemand will beim Immobilienkauf zu viel zahlen. Beim Kauf über Steinhoff-Immobilien stellen wir gerne Kaufverträge aus der Umgebung zur Verfügung, dann können Sie das ganz bequem prüfen. Bei Mehrfamilienhäusern sollte man auch die letzten Protokolle und Vorausschau der Hausverwaltung organisieren, wenn gröbere Arbeiten anstehen, die nicht durch die Rücklage gedeckt sind, mindert das natürlich den Wert. Das gilt auch für hohe Betriebskosten.

Mit Professionisten das Objekt zu besichtigen ist niemals ein Fehler, wir ermuntern die Interessenten sogar dazu! Es zahlt sich aus. Auch der Energieausweis verrät oft viel über Ihr neues zu Hause, zum Beispiel die Bauart und die zu erwartenden Heizkosten, auch hierzu habe ich ein paar Punkte aufgeschrieben:

Wenn Sie sich für ein Grundstück und selber Bauen entscheiden, könnte das für Sie interessant sein.

Wenn Sie eine Wohnung zum Vermieten kaufen wollen, dann sollten Sie sich genau über die Vermietbarkeit und über die Mietzinsbildung bei dem Objekt informieren, auch hierzu haben wir eine kleine Orientierungshilfe erstellt.

Ist alles geklärt, muss ein Vertrag erstellt werden. In der Regel beauftragt den Vertragserrichter, egal ob Anwalt oder Notar, der Käufer. Er trägt auch die Kosten. Üblich sind 1,5% des Kaufpreises plus Barauslagen und Ust., hier kann man aber oft verhandeln. Wir haben einen Partner, www.donhoffer.at, den wir gerne weiterempfehlen.

Die anderen Kaufnebenkosten betragen:

3,5 % Grunderwerbssteuer,

1,1% Eintragung ins Grundbuch,

3% plus Ust. Vermittlungshonorar,

Die Kosten Ihrer Bank müssen Sie direkt dort erfragen.

Im Wesentlich muss ein Kaufvertrag lediglich wenige Punkte enthalten: die Vertragsparteien, den Kaufgegenstand (die Wohnung oder die Liegenschaft), den Kaufpreis und eine sogenannte „Aufsandungserklärung“ – die Erklärung der verkaufenden Partei, dass das Eigentumsrecht der kaufenden Partei im Grundbuch eingetragen werden darf.

Daneben gibt es noch etliche Regelungen, die entweder sinnvoll sind (z.B. wann bekommt der Verkäufer sein Geld, die Bestellung des Rechtsanwalts zum Treuhänder etc.) oder ratsam sind. Über ein Treuhandkonto haftet der Vertragserrichter für das Geld und beide Seiten sind abgesichert.

Beim Kauf von Wohnungseigentumsobjekten, sollte der Vertragserrichter auch über den Inhalt des Wohnungseigentumsvertrags und etwaiger Zusatzvereinbarungen aufklären. Auch in diesen Verträgen können sich mehr oder weniger erfreuliche Überraschungen verbergen.

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Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff