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Immobilienverkauf, worauf muss ich achten?

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

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Immobilienverkauf, worauf achten?

 

Die Marktwertanalyse kann natürlich über Vergleiche im Internet, den Immobilienpreisspiegel der WKO oder Gespräche vor Ort erfolgen, sicherer ist aber im Grundbuch die Verkäufe der letzten Monate zu analysieren und so seine Schlüsse zu ziehen.

Naturgemäß ist das bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern einfacher, wenn die Nachbarwohnung um die Summe x verkauft wurde, ist das leichter zu bewerten als ein Einfamilienhaus. Im Grundbuch stehen aber keine Quadratmeter, sondern Anteile. Ohne Nutzwertgutachten und Wohnungseigentumsvertrag geht hier nichts.

Man sollte auch die letzten Protokolle und Vorausschau der Hausverwaltung organisieren, wenn gröbere Arbeiten anstehen die nicht durch die Rücklage gedeckt sind, mindert das natürlich den Wert.

Es handelt sich um ein Grundstück? Hier bestimmt die Verbaubarkeit neben der Lage den Preis:

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

Bei Einfamilienhäusern ist die Sache etwas schwieriger, wenn man da keine Erfahrungswerte hat wird es schwierig zu einem vernünftigen, marktkonformen Preis zu kommen. Wir helfen gerne weiter, nutzen Sie unser Bewertungstool:

Wenn Klarheit über den Verkaufspreis besteht, sollte man sich informieren, ob und ich welche Form der Immobilienertragssteuer man fällt, anbei unser Leitfaden.

Immobilienverkauf worauf muss ich achten?

Nachdem die rechtlichen Themen geklärt sind, suchen wir den Käufer. Über das Netzwerk ist die eine Möglichkeit, Inserate die andere. Gute Fotos sind ganz wichtig, bitte nicht mit dem Handy, einen Plan entweder bei der Baupolizei besorgen oder zeichnen (lassen) zahlt sich in jedem Fall aus.

Beim Energieausweis haben wir Partner und helfen Ihnen gerne, bitte lesen Sie hier nach:

Besichtigungstermine sind manchmal eine Herausforderung, der eine Interessent kommt trotz Bestätigung nicht, der nächste redet alles schlecht und weiß alles besser, behauptet steif und fest Dinge, die einfach nicht stimmen. Hier gilt es einen ruhigen Kopf zu behalten, sicherlich manchmal schwierig, vor Allem, wenn einen mit der Immobilie eine persönliche Geschichte verbindet.

Ist dann der richtige Kunde gefunden, geht´s nur mehr um den Vertrag. Den Vertragserrichter zahlt und bestimmt der Kunde. Kurz habe ich den Vertrag in diesem Beitrag angeschnitten, hier berate ich Sie gerne individuell:

Sie sehen, man muss einiges beachten, wir nehmen Ihnen diese Punkte gerne ab und kümmern uns um alles, von der Aufnahme mit Schätzung bis zur Vertragsabwicklung und der Auszahlung des Kaufpreises auf Ihr Konto.

Ein ausführlicher Ratgeber zum Thema wartet zum Download auf Sie:

Wenn Sie Fragen zur Immobilenverkauf haben:
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Als Spezialist für Liesing und Mödling kenne ich diese Bezirke wie meine
Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
Wertermittlung und beim Verkauf besonders hilfreich sein.

Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff

 

Unser Blog in der Bezirkszeitung!

Ihr Makler auf Rodaun in der Bezirkszeitung

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Fragen zu Immobilien und Miete gibt es viele, wir versuchen immer mehr davon aufzugreifen und zu beantworten.

Diesen Sommer hat mich Ernst-Georg Berger in der Bezirkszeitung Liesing zu einem Interview eingeladen und einen informativen und schönen Artikel über unseren neuen Immobilien-Blog geschrieben.

Ob die Verwirrungen des MRG, die Besonderheiten des Grundbuchs oder schwierige Themen wie Scheidung und Erbschaften, bei denen Immobilien dabei sind, ich versuche Fragen für interessierte Menschen zu beantworten.

Durch meine jahrelange Erfahrung in der Branche und die spezifische Kenntniss der Bezirke Liesing und Mödling kann ich auch bei Themen weiterhelfen, die es noch nicht in der Blog geschafft haben. Gerne nehme ich auch Ihre Anregungen auf und schreibe über ein Thema, dass Sie interessiert.

Der Blog soll Ihnen einen Mehrwert und Informationen rund um das Thema Immobilien geben, wenn Sie Fragen haben freue ich mich über Ihre E-Mail bzw. Ihren Anruf.

Lust auf MEHR? unter

https://epaper.meinbezirk.at/webreader/index.html?link=uDwVnAESVTa-wBtUnmxTSxU-1lBHrBVH

finden Sie den Bericht in der Bezirkszeitung Liesing

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Christian Steinhoff

 

Das Grundbuch, was steht dort?

Grundbuch, was steht dort?

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Das Grundbuch zeigt auf den ersten Blick die wichtigsten Dinge, auf die man bei einer Immobilie achten sollte. Adresse, Größe, Verbindlichkeiten, eventuelle Pflichten die mit der Immobilie verbunden sind, Widmung, Eigentümer… Ein guter Immobilienmakler erklärt Ihnen sämtliche Punkte, ein bisschen Vorwissen kann aber nicht schaden.

Das Grundbuch ist öffentlich und kann von Jedermann/Frau in ganz Österreich auf jedem Bezirksgericht eingesehen werden, Profis – wie z.B. Steinhoff-Immobilen – haben einen direkten Zugang. Aber auch Sie können z.B. zum BG Mödling gehen und einen Grundbuchsauszug für eine Immobilie z.B. in Liesing ausheben. Dafür ist bei Gericht eine Gebühr in der Höhe von € 15.- fällig. Das Grundbuch wird von der österreichischen Justiz geführt, sämtliche Gebühren gehen an diese.

Das Grundbuch von oben nach unten:

Ganz oben steht die Adresse, Katastralgemeinde, Einlagezahl sowie das zuständige Bezirksgericht.

Also zum Beispiel:

KATASTRALGEMEINDE 01807 Rodaun   EINLAGEZAHL 796 BEZIRKSGERICHT Liesing

Diese Liegenschaft befindet sich im Gerichtsbezirk Liesing und in der Katastralgemeinde Rodaun und hat dort die Einlagezahl (=im Prinzip die Ordnungszahl) 796 und ist somit eindeutig zugeordnet.

Weiters ist dort vermerkt, ob es sich um Wohnungseigentum handelt oder nicht. Dazu planen wir einen Beitrag in den nächsten Wochen.

Das A1-Blatt (Gutbestandsblatt):

Eine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen; Ist dies der Fall sind sämtliche zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke hier mit Nummer und ungefährem Flächenausmaß eingetragen. Auch steht hier die Widmung des Grundstück (Achtung, oft nicht aktuell!).

Das A2-Blatt:

In dem spezielle Hinweise für bestimmte Grundstücke oder die gesamte Liegenschaft gegeben werden: z.B. die Berechtigung für den jeweiligen Grundeigentümer über ein anderes – nicht in seinem Eigentum stehendes – Grundstück zu gehen oder fahren.

Das B-Blatt:

Hier sind sämtliche Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Baechten Sie meinen Beitrag über das Nutzwertgutachten und die Parafizierung. Dort finden Sie dann mehr dazu.

Bitte beachten Sie hier auch diesen Blogbeitrag

Das C-Blatt (Lastenblatt):

Hier stehen sämtliche Eintragungen, die den Eigentümer belasten. Das Zufahrtsrecht des Nachbarn bei einem Fahnengrundstück, die Wasserleitung der Stadt Wien, die Hochspannungsleitung der Wien-Energie…, aber auch das Pfandrecht der Bank oder der private Kredit eines Freundes sind hier eingetragen. Natürlich können hier auch andere Dinge vermerkt sein.

Plombe:

Spannend wird es, wenn man im Grundbuch auf eine so genannte Plombe trifft. Scheint das Wort Plombe auf, ist das so etwas wie ein Rufzeichen. Achtung, hier passiert etwas! Das sollte man dann schnell klären.

Natürlich gibt es auch „außerbücherliche“ Rechte, z.B.: ersessene, gerne kläre ich das zusammen mit Ihnen im konkreten Fall.

Ich hoffe, Sie kennen sich jetzt ein wenig mehr aus, Einzelne Punkte und deren Auswirkungen werden wir hier künftig noch genauer erläutern.

Vielleicht auch interessant für Sie, unser Blog zum Nutzwertgutachten, WE-Vertrag und Parifizierung:

und der Beitrag zur WEG-Novelle:

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Christian Steinhoff

 

Erbschaft und Immobilien

Erbschaft und Immobilien

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Unter diesem Link können Sie einen weiterführenden Ratgeber anfordern!!

Immobilien erben

Immobilien und Erbschaft

Todesfälle in der Familie sind schwere Situationen und eine massive Belastung
für die Hinterbliebenen. Wenn dann noch hohe Vermögenswerte, wie
Immobilien, im Spiel sind, sollten Entscheidungen gut durchdacht und nur mit
Hilfe professioneller Beratung getroffen werden. Es wäre wohl nicht im Sinne
des Verstorbenen, wenn die Immobilie verschenkt wird. Genauso schade wäre es,
wenn die Erben oder die Erbengemeinschaft mit der Abwicklung überfordert
sind.

Immobilienerbschaft und Grundbuch

Als erstes ist ein Blick ins Grundbuch ratsam. In der Regel kann Ihnen dazu Ihr
Notar detaillierte Auskünfte geben. Kann und will einer der Erben das Objekt
zum Eigennutz haben, dann ist die Sache klar und einfach geregelt: das Objekt
wird geschätzt und die anderen Erben ausgezahlt. Derzeit sind in Österreich in
diesem Fall keine Steuern vorgesehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Schätzung sollte ein Sachverständiger übernehmen, weil es unter den Erben zu Streitigkeiten oder
Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Die Kosten einer Schätzung belaufen
sich im Schnitt bei ca. € 2.000,- und sind im Falle des Falles jeden Cent wert.

Informationen über das Grundbuch habe ich hier für Sie zusammengefasst.

Erbe verkaufen oder vermieten

Ob man eine geerbte Immobilie verkaufen oder lieber behalten und vermieten
soll ist nicht nur eine emotionale Frage. Die Antwort hängt auch davon ab, was
die Erben künftig mit dem Objekt vorhaben. Ist eine Wohnung oder ein Haus
vielleicht in einigen Jahren für ein Familienmitglied interessant, dann bietet sich
eine befristete Vermietung an. Hier ist einiges zu beachten. Unseren Blogeintrag
zum Mietrechtsgesetz finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit auch den Blogartikel zum Energieausweis und Elektrobefund

zu lesen. Diese können bei der Entscheidungsfindung helfen.

Mietzinsbildung, Altlasten, Sanierung

Auch die Mietzinsbildung ist oft nicht ganz klar und logisch. Wichtig ist eine
Überprüfung beim Ministerium, inwieweit alte Darlehen Auswirkungen auf die
Mietzinsbildung haben. Solche Aufgaben übernehmen auch wir gerne für Sie. Oft
ist überdies eine Sanierung des Objekts notwendig. Welche Schritte in diesem
Falle zu gehen sind, kann Ihnen ein Immobilienmakler erklären. Wir
Steinhoff Immobilien koordinieren z. B. auch die Maßnahmen mit Handwerkern, kümmern und um den
Energieausweis, den Mietvertrag und dann die Übergabe samt Ummeldungen.

Erbschaft verkaufen

Sollte die Entscheidung zum Verkauf gefällt werden ist ebenfalls eine objektive
Bewertung wichtig. Gerade bei Verlassenschaften sind viele Emotionen im Spiel,
die bei der Preisbestimmung zu falschen Schlüssen führen können. Ein Profi hilft
dabei, einen marktkonformen Verkaufspreis zu finden. Meist muss eine geerbte
Immobilie auch geräumt werden. Hier finden sich viele Erinnerungen, die den
Erben diese schmerzvolle Maßnahme erschweren. Für ein zügiges Erledigen
empfehlen wir sich aufzuteilen, was Ihnen wichtig und wert ist. Den Rest können
wir für Sie Räumen lassen.

Natürlich sind dann noch einige rechtliche Dinge zu klären, wie etwa die
Immobilienertragssteuer. Dazu finden Sie diesen Beitrag

Wir beraten Sie zu diesen Themen sehr gerne.

Wir haben auch einen ausführlichen Ratgeber zum Download für Sie:

steinhoff-immobilien.immowissen.org/immobilie-geerbt

Haben Sie weitere Fragen zum Erben einer Immobilie? Zögern Sie nicht, sondern
melden Sie sich ganz einfach bei mir unter +43 664 3848120 oder
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Herzlichst, Ihr
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