Worüber kann in einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden?
Worüber kann in einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden?
Als Eigentümer einer Wohnung hat man auch Miteigentum an den Gemeinschaftsflächen einer Wohnhausanlage, und man sollte seine Interessen an diesen Teilen auch wahren. Bei den jährlichen Sitzungen der Hausgemeinschaft wird über Sanierungen, Änderungen, Umbauten,… abgestimmt, siehe meinen Blog über die neue WEG Novelle 2022.
Leider kommen oft nur sehr wenige Miteigentümer, wodurch sinnvolle Sanierungen mitunter auf die lange Bank geschoben werden. Aber der Reihe nach, worüber wird bei einer Eigentümerversammlung eigentlich abgestimmt?
Beschlüsse können zu Maßnahmen der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung getroffen werden.
Zur ordentlichen Verwaltung zählen:
• Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft;
• Bauliche Veränderungen an allgemeinen Teilen, die nicht über den Zweck der Erhaltung hinausgehen;
• Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Eigentumsobjekt;
• Bildung einer angemessenen Rücklage;
• Darlehen aufnehmen, um Maßnahmen zur Erhaltung zu finanzieren, die nicht regelmäßig anfallen;
• Die Liegenschaft versichern;
• Den Verwalter bestellen und kündigen;
• Eigentümervertreter bestellen und abberufen;
• Hausordnung erlassen und ändern;
• Das Vermieten und Kündigen allgemeiner Teile an Personen, die keine Wohnungseigentümer sind;
• Energieausweis erstellen und aufbewahren.
Als außerordentlichen Verwaltung, die mit einer Mehrheit beschlossen werden kann, gilt:
• Nützliche Verbesserungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft
• Sonstige über die Erhaltung hinausgehende Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, sofern diese über die ordentliche Verwaltung hinausgehen.
Sprich alles, was die Liegenschaft betrifft. Oft höre ich auch, dass die Eigentümer mit der Verwaltung unzufrieden sind, hier lohnt sich der Vergleich und das – unverbindliche – Gespräch mit anderen Verwaltern. Ich habe Verwaltungen mit denen ich seit Jahren vertrauensvoll und gut Zusammenarbeite, ich empfehle diese gerne weiter.
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Ich hoffe, Sie kennen sich jetzt ein wenig mehr aus.
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Westentasche. Sollten Sie dort Immobilien besitzen kann ich Ihnen bei der
Wertermittlung und beim Verkauf und der Vermietung besonders hilfreich sein.
Ich freue mich von Ihnen zu hören Herzlichst, Ihr
Christian Steinhoff