Bestellerprinzip, was bedeutet das?

Bestellerprinzip, was bedeutet das?

Das Bestellerprinzip – eigentlich „Erstauftraggeberprinzip“ – hat vor seiner Einführung, an der in Österreich Jahrelang herumgedoktert wurde, in der Branche große Wellen geschlagen. Aber was bedeutet es und wie hat sich seit der Einführung der Markt aus Sicht eines kleinen Maklers verändert?

Das Gesetz besagt, dass die Maklergebühren ausschließlich und vollständig vom ersten Auftraggeber des Maklers zu bezahlen sind. Wer ist das? In der Regel der Vermieter, der mich beauftragt sein Objekt zu vermieten. Aber es ist natürlich auch möglich, dass eine Wohnungssuchende mich beauftragt, etwas zu finden, dann ist sie Provisionspflichtig, aber auch nur, wenn ich beweisen kann, dass ich vor Ihrem Auftrag die Wohnung noch nicht im Programm hatte. Ist mir auch noch nicht passiert.

Viel wurde von Umgehungsversuchen geredet, ich hatte am Anfang genau einen Abgeber, der gefragt hat, ob da nicht was geht. Meine Antwort darauf lautet (und lautete) „Nein, tut es nicht“ und das Thema war gelöst. Erfreulicherweise dürften sich fast alle Marktteilnehmer an die neue Gesetzeslage halten, alles andere wäre fatal, da ganz schlecht für den Ruf der gesamten Branche.

Ich habe seit der Einführung des neuen Gesetzes mehr Objekte bekommen, da viele Kollegen die Vermietung nicht mehr machen wollen. Da nur mehr der Vermieter zahlt, ist das Honorar natürlich gesunken, dadurch, dass ich mehr Objekte habe, konnte ich das aber kompensieren. Den Vermietern ist unsere Arbeit das Geld wert, das bestätigt natürlich auch den eigenen Weg.

Für Wohnungssuchende ist es jetzt unter Umständen schwieriger zu Terminen zu kommen, da Einzeltermine gerade bei günstigen Wohnungen nicht mehr die Regel sind und es findet bereits vor dem Termin eine stärkere Selektion statt. Auch sind Wochenendtermine sicher nicht mehr so leicht zu bekommen wie früher, das klingt hart, aber der Interessent ist nicht mehr mein Kunde, da ich bin kein Doppelmakler mehr bin, der beide Interessen zu vertreten hat. Nicht mehr Vermieter und Mieter sind gemeinsam Kunden, sondern ausschließlich der Vermieter, dessen Interessen ich wahren muss. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen, die Provision 1:1 zwischen Vermieter und Mieter zu teilen und damit den Doppelmakler zu erhalten und dem Mieter eine rechtliche Verbindlichkeit im Hinblick auf die Wahrung seiner Interessen zu erhalten. Aber das war und ist eine politische Entscheidung.

Passend zum Thema mein Blogbeitrag zum Mietrechtsgesetz (MRG)

 

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